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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Leistungen und Zahlungen, die im Rahmen des zu schließenden Vertragsverhältnisses anfallen. Fehler-Ex arbeitet ausschließlich zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Geschäftsbedingungen Dritter werden nicht anerkannt.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss einzusehen.

§ 2 Leistungen von Fehler-Ex

Fehler-Ex übernimmt je nach Auftragserteilung die Korrektur von Rechtschreib-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehlern von Texten, die in deutscher Sprache abgefasst sind.

Die Korrektur wird nach den jeweils aktuell gültigen Regeln der deutschen Rechtschreibung durchgeführt.

Sofern von den Regeln der aktuell gültigen Rechtschreibung abgewichen werden soll, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Fehler-Ex übernimmt nicht die Korrektur des überlassenen Textes auf inhaltliche Richtigkeit.

§ 3 Auftragserteilung

Fehler-Ex stellt auf seiner Internetseite www.fehler.ex.de das Portfolio seiner Leistungen dar. Es handelt sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Darstellung der Leistungen von Fehler-Ex. Fehler-Ex erstattet auf Grundlage einer Anfrage des Auftraggebers ein schriftliches Angebot. Dieses kann vom Aufraggeber innerhalb der im Angebot bezeichneten Frist angenommen werden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Fehler-Ex zustande.

Diese Regeln gelten ebenso für Änderungen und Ergänzungen zu dem Fehler-Ex erteilten Auftrag.

§ 4 Lieferung und Liefertermine

Voraussetzung für die fristgerechte Lieferung seitens Fehler-Ex ist, dass die zu überprüfenden Texte rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Verzögert sich die zur Verfügungstellung der Texte durch den Auftraggeber, so verlängert sich entsprechend die Lieferfrist für Fehler-Ex. Da Fehler-Ex zudem aufgrund des zunächst vereinbarten Fertigstellungstermins weitere Texte zur Korrektur angenommen haben könnte, hat Fehler-Ex das Recht, dem Auftraggeber mitzuteilen, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann und einen neuen Termin zu benennen.

Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Er ist jedoch Fehler-Ex gegenüber verpflichtet, das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen von pauschal 40% zu erstatten. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass die seitens Fehler-Ex geltend gemachten ersparten Aufwendungen höher als berechnet sind.

Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber mehr Text als vereinbart zur Korrektur gibt. Hier verlängert sich die Lieferfrist von Fehler-Ex entsprechend etc.

Liefert der Auftraggeber weniger Text als vereinbart, so ist das vereinbarte Entgelt geschuldet abzgl. 40% ersparter Aufwendungen bezogen auf den weniger gelieferten Text.

Verzögert sich die Fertigstellung des Auftrages, wird Fehler-Ex dies dem Auftraggeber sofort mitteilen. Es wird dann ein neuer Fälligkeitstermin vorgeschlagen. Sollte dieser für den Auftraggeber nicht zu akzeptieren sein, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Versand des korrigierten Textes erfolgt entweder als Word-Dokument als Anlage zu einer E-Mail oder als Papier-Ausdruck per normalen Postbrief. Die Versendung des korrigierten Textes per E-Mail ist kostenfrei. Die Kosten für die Versendung per normalen Postbrief richten sich nach dem Gewicht des Postbriefes und nach der gewünschten Rücksendeart; sie betragen mindestens 3,00 €.

Die zwischen Fehler-Ex und dem Auftraggeber vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald der korrigierte Text in den elektronischen oder postalischen Versand gegeben wurde.

§ 5 Zahlungsbestimmungen

Alle genannten Preise sind Bruttopreise. Fehler-Ex muss nach dem Umsatzsteuergesetz keine Mehrwertsteuer erheben.

Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Bei umfangreicheren Texten, die zur Korrektur gegeben werden, hat Fehler-Ex das Recht, entweder nach Wahl eine Anzahlung zu verlangen oder aber entsprechend der fertig gestellten Textmenge eine Teilzahlung zu verlangen.

§ 6 Gewährleistungsansprüche

Fehler-Ex wird dem Auftraggeber den korrigierten Text binnen der vereinbarten Lieferfrist zur Verfügung stellen. Der Auftrag zur Korrektur gilt als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn bei durchschnittlicher Fehlerhäufigkeit eines Textes (5 Fehler oder weniger pro Seite bei 1800 Zeichen pro Seite) der korrigierte Text nicht mehr als einen Rechtschreibfehler pro vier korrigierter Seiten aufweist.

Weist der korrigierte Text trotz größter Sorgfalt dennoch Mängel auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies Fehler-Ex binnen 10 Tagen mitzuteilen. Der Auftraggeber hat das Recht auf kostenlose Mängelbeseitigung oder aber nach seiner Wahl Minderung des Korrekturpreises.

Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu gewähren.

Wird der korrigierte Text binnen der oben genannten Frist nicht reklamiert, gilt er als genehmigt. Dies gilt auch für den nachgebesserten Text.

§ 7 Haftungsausschluss

Weitergehende Ansprüche des Aufraggebers als die oben genannten Gewährleistungsansprüche sowie die gegebenenfalls zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden.

Dies gilt nicht, wenn Fehler-Ex vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

Die Höhe der Haftung ist dabei auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Insbesondere haftet Fehler-Ex nicht für den elektronischen oder aber postalischen Versand des korrigierten Textes.

Fehler-Ex haftet ferner nicht dafür, dass beim elektronischen Versand gegebenenfalls Dritte unbefugt auf den Text zugreifen.

Schlussendlich haftet Fehler-Ex nicht für Schäden, die dem Auftraggeber gegebenenfalls dadurch entstehen, dass der korrigierte Text durch Fehler-Ex nicht fristgerecht geliefert wird.

§ 8 Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Auftraggeber vom geschlossenen Vertrag zurück, bevor er einen zu korrigierenden Text geliefert hat, so hat er an Fehler-Ex 60% des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht nachzuweisen, dass Fehler-Ex ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist und die ersparten Aufwendungen höher sind.

Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.

Entsprechendes gilt, wenn während eines laufenden Korrekturauftrages der Aufraggeber vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall wird der bereits korrigierte Teil komplett berechnet, hinsichtlich des nicht korrigierten Teils gilt das oben Geschriebene entsprechend.

§ 9 Verschwiegenheitsvereinbarung

Fehler-Ex verpflichtet sich, über sämtliche bekannt gewordenen Inhalte des korrigierten Textes Stillschweigen zu bewahren, sofern die Inhalte nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Fehler-Ex wird die zu korrigierenden Texte nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass sich Fehler-Ex eines Dritten zur Korrektur bedient. Mit diesem wird Fehler-Ex  schriftlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung schließen.

Die Fehler-Ex zur Verfügung gestellten Texte werden nach Abschluss des Auftrages vernichtet.

§ 10 Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Fehler-Ex und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unvollständig oder aber rechtsunwirksam sein, soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die ungültige, unvollständige oder rechtsunwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt oder ergänzt werden, die gesetzlich zulässig ist und dem wirtschaftlich gewünschten Ergebnis der Parteien am nächsten kommt.